Entsorgung

Der Kanton Zürich lässt im Rahmen mit dem Vollzug der neuen Abfallverordnung VVEA die private Kontrolle der Unterlagen für Baubewilligungen vor Rück- und Umbau zu (vgl. Merkblatt für Bauherren, Planer und kommunale Bauverwaltungen).

Wir verfügen über zertifizierte Fachpersonen für diese private Kontrolle gemäss PK 3.11.

In Zusammenarbeit mit dem Kanton überprüfen wir die für das Bewilligungsverfahren notwendigen Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit.